Wohn-Journal

Das Magazin zu Haus und Immobilie in Österreich

  • Hausbau
  • Energie
  • Garten
  • Finanzen
  • Wohnen
    • Zirbenholz
      • Zirbenzapfen
      • Zirbenspäne
      • Zirbenduftsäule
      • Zirbenwasser
      • Zirbenholz riecht nicht mehr
      • Zirbenholz gegen Motten
      • Kräuter gegen Schlafstörungen
      • Heilkräuter gegen Schmerzen
      • Duft zum Einschlafen – was bietet sich an?
      • Beruhigende Kräuter
      • Der Zirbenbaum
      • Zirbenholz Studien
      • Allergie auf Zirbenholz
      • Zirbenkissen

Baurecht – Erbbaurecht in Österreich

Was in Deutschland das Erbbaurecht ist, heißt in Österreich schlicht und einfach nur Baurecht. Gemeint ist damit dieselbe Rechtskonstruktion. Mit dem Baurecht erwirbt der Bauberechtigte das zeitlich beschränkte Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Was sich zunächst für so manch Bauwilligen als Jackpot erweist, kann sich in späterer Folge rächen. Denn nicht jeder ist über die Rechtslage ausreichend informiert.

Doppelbedeutung des Begriffs „Baurecht“

Inhalt

  • 1 Doppelbedeutung des Begriffs „Baurecht“
  • 2 Grundstückskosten einsparen
  • 3 Zeitlich beschränkter Nießbrauch
  • 4 Rechte und Pflichten während der vertraglich vereinbarten Zeit
  • 5 Baurecht auf Grundstück mit Gebäude?
  • 6 Nach Ablauf der Frist: Kein Haus für Generationen
  • 7 Wer kann ein Baurecht vergeben?
  • 8 Wie wird das Baurecht vergeben?
  • 9 Wie soll der Vertrag gestaltet werden?
  • 10 Vorzeitige Beendigung
  • 11 Das Superädifikat
  • 12 Der Unterschied zwischen Bauzins, Miete und Pacht

Unter dem Begriff versteht man – wie Sie bestimmt bereits vermutet haben – nicht nur die oben genannte Definition. Als „Baurecht“ werden auch alle Rechtsnormen, das Bauen betreffend, zusammengefasst.

Grundstückskosten einsparen

Zunächst einmal der positive Aspekt: Willige Bauherren ersparen sich mit dem Baurecht die Kosten für den Grundstückskauf. Damit verbunden sind jedoch auch einige wichtige Voraussetzungen.

Zeitlich beschränkter Nießbrauch

Nach dem Baurechtsgesetz 1912 wird mit dem Baurecht ein vererbbares und veräußerbares Grundstück erworben, auf welches ein Gebäude errichtet werden darf. Im Gegenzug ist dem Grundstücksbesitzer in regelmäßigen Abständen einen Bauzins zu entrichten. Der Vertrag wird auf 10 bis 100 Jahre abgeschlossen.

Rechte und Pflichten während der vertraglich vereinbarten Zeit

Während der vertraglich festgesetzten Zeit ist der Bauberechtigte der Eigentümer des von ihm errichteten Gebäudes und gleichzeitig Nutznießer des Grundstücks, auf dem das Gebäude erbaut wurde. Für den Nießbrauch bezahlt der Bauberechtigte einen regelmäßigen Bauzins. Das betreffende Grundstück darf er dabei nur teilweise verändern und seinen Bedürfnissen anpassen.

TIPP: Es empfiehlt sich, mit dem Grundstücksbesitzer zu vereinbaren, inwiefern das Grundstück verändert und genutzt werden darf. Werden bauliche Veränderungen (z.B.: Bau eines Swimmingpools) vorgenommen, ist es ratsam, die Vereinbarungen dazu schriftlich festzuhalten.

Baurecht auf Grundstück mit Gebäude?

Auch auf ein Grundstück, auf dem sich ein Gebäude befindet, kann ein Baurecht gegründet werden. Beispielsweise kann das Baurecht für den Ausbau des bestehenden Hauses vergeben werden.

Nach Ablauf der Frist: Kein Haus für Generationen

Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist geht das Gebäude gegen Entschädigung an den Grundstücksbesitzer über. Die Generation, die möglicherweise in dem Gebäude aufgewachsen ist, verliert nach Ablauf der Frist sämtliche Ansprüche.

TIPP: Vereinbaren Sie im Baurechtsvertrag eine dem zeitlichen Wert angepasste Entschädigung. Lassen Sie den Wert des Gebäudes noch vor Ablauf der Frist von einem Sachverständigen schätzen.

Wer kann ein Baurecht vergeben?

Das Baurecht kann von / vom

  • Privatpersonen
  • Bund
  • Bundesland
  • Gemeinden
  • Kirchen
  • oder auch von Unternehmen

vergeben werden.

Wie wird das Baurecht vergeben?

Mit dem Baurechtsvertrag wird ein Baurecht gegründet, welches im Grundbuch auch als solches (Lastenblatt „C-Blatt“ für den Grundstückeigentümer und Eigentumsblatt „B-Blatt für den Baurechtsnehmer) einzutragen ist. Die Eintragung muss beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden.

Wie soll der Vertrag gestaltet werden?

Angegeben werden sollte:

  • der genaue Zweck der Baurechtseinräumung
  • der festgesetzte Bauzins
  • eine Wertsicherungsvereinbarung
  • die Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten des Baubegünstigten
  • Aufstellung der Verteilung der Betriebskosten des Grundstücks und des Gebäudes
  • Die Besicherung des Bauzins
  • Die Entschädigung des Baurechtsnehmers für die Aufwendungen, die am Gebäude getätigt wurden

Muster Baurechtsvertrag des Landes Niederösterreich: http://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Musterbaurechtsvertrag.pdf

Vorzeitige Beendigung

Eine vorzeitige Beendigung durch den Grundstücksbesitzer kann lediglich dann erfolgen, wenn der Bauberechtigte seinen Verpflichtungen zur Zahlung des Bauzins für zwei Jahre in Folge nicht nachkommt.

Das Superädifikat

Im Gegensatz zum Baurecht fallen unter den Begriff Superädifikat Gebäude, die nicht dauerhaft auf einem Grundstück verbleiben. Dabei wird der fremde Grund dem Besitzer des Gebäudes zur Miete oder zur Pacht überlassen. Solche Bauwerke können beispielsweise sein:

  • Würstelstand
  • Badehütte
  • Mobiler Imbiss
  • Mobile Verkaufsstände
  • Maronibratstand

Der Unterschied zwischen Bauzins, Miete und Pacht

Bestimmen wir zu guter Letzt noch die im Titel genannten drei Begrifflichkeiten:

Bauzins: Ein Bauberechtigter entrichtet den Bauzins in regelmäßigen Abständen mit der Absicht, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten bzw. den Grund für die Dauer der vertraglich festgesetzten Zeit in seinem Nießbrauch zu erhalten. Der Bauberechtigte kann sowohl als natürliche, als auch als juristische Person auftreten.

Miete: Ein Mieter entrichtet in regelmäßigen Abständen eine Gebühr mit der Absicht, eine Immobilie in einem zeitlich begrenzten Rahmen zu nutzen. Der Mieter kann sowohl als natürliche, als auch als juristische Person auftreten.

Pacht: Der Pächter entrichtet in regelmäßigen Abständen eine Abgabe mit der Absicht, ein Gebäude oder ein Grundstück durch „Fleiß und Mühe“ (§ 1091 ABGB) zu gebrauchen. Der Pächter kann sowohl als natürliche, als auch als juristische Person auftreten (Ausnahme: Jagdpacht).

Das Baurecht ist eine Möglichkeit für all diejenigen, die ein Haus bauen, sich aber die Grundstückskosten einsparen möchten. Aber Vorsicht! Ein solches Gebäude wird nicht für nachkommende Generationen errichtet, sondern fällt in den meisten Fällen nach Ablauf der Frist dem Grundstückbesitzer zu.

Suche

Tools

Baufinanzierungsrechner

Neueste Beiträge

  • Kunstharzboden / Epoxidharz-Boden – der neue Trend?
  • Umzug von der Schweiz nach Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen
  • Massivholzdielenböden – Zeitloser Klassiker mit vielen Vorzügen
  • Umzug in eine andere Stadt: So planst du richtig
  • Wie du den perfekten Standort für dein Immobilieninvestment findest
  • Wie könnte eine bargeldlose Zukunft aussehen?
  • Wie Sie sich für die richtige Versicherung entscheiden
  • Österreichische CBD Gesetzgebung oder Nutzen von CBD-Öl und Produkten
  • Einrichtung und Dekorationen – Tipps für das eigene Wohlbefinden
  • Erklärung der Auswirkung von Mr Bet auf den österreichischen Markt
  • Ohne Anhängerkupplung fällt die Arbeit schwer
  • Das Holzmassivhaus: Eigenschaften und Vorteile gegenüber anderen Holzhäusern und anderen Arten von Fertighäusern
  • Die besten Sportwetten live Strategien für die NBA
  • Das Homeoffice organisieren
  • Kann übermäßiges Energiesparen zur Bildung von Legionellen führen?
  • Handwerkermangel bremst den Immobilienbau
  • Wirkung von Grün in der Inneneinrichtung
  • Harz ist ein wunderbares Material für DIY-Projekte. Im Blog werden einige tolle Ideen vorgestellt.
  • Für mehr Wohlbefinden – die gemütlichen Ecken der Wohnung
  • Tipps zur Finanzierung eines Immobilienprojekts
  • Darauf kommt es beim Innenausbau an
  • Die Verwendung von künstlichen Pflanzen in der Badezimmergestaltung
  • Warum sollte ich mein Sofa professionell reinigen lassen?
  • Der Weg zum Eigenheim – günstige Zinsen in der Baufinanzierung nutzen!
  • Die richtigen Dachplatten für Ihre Terrasse
  • Wie Sie glücklicher werden
  • Tipps und Tricks um Stress abzubauen
  • Was ist besser, ein Rollo oder ein Vorhang?
  • So wirst du dein Schlafzimmer in eine Wohlfühloase verwandeln
  • Wie man Steckdosen selber setzt – Schritt für Schritt Anleitung
  • Der Ultimative Bodentrampolin Guide
  • Metaverse Marketing: Herausforderungen, Potenziale und Tipps für Marketingspezialisten
  • Fenster selber tauschen, das gibt es zu beachten
  • Wie Temperatursicherungen das tägliche Leben erleichtern
  • Wohnung Seniorengerecht & Pflegegerecht einrichten
  • Badezimmer sanieren Schritt für Schritt
  • Die schönsten Teppiche fürs Wohnzimmer
  • Das sind die neuen Interior-Trends für 2022
  • Ich glaube meine Wohnung wird überwacht, was kann ich tun?
  • Das Homeoffice einrichten – Was sollte man beachten?

Copyright © 2023 · wohn-journal.at · Impressum · Datenschutzerklärung